Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten in Niederösterreich als Listenhunde bzw. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pitbull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
Listenhunde bzw. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial („Kampfhunde“) und auffällige Hunde müssen an folgenden Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden: an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen.
Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.