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Die Ausbildung umfasst Fährten-, Unterordnungs- u. Schutzdienstarbeit entsprechend den Prüfungen FH,1,2,3 oder IGH 1,2,3. Besuchen Sie uns und sprechen Sie mit unseren erfahrenen Trainern. Wir beraten Sie gerne.
Fährte
Vom Spürsinn zum Fährtenhund.
Hunde haben einen ausgeprägten Geruchssinn. Diese Eigenschaft kann trainiert werden. Die Fährtenhunde – Ausbildung erfolgt mit steigendem Schwierigkeitsgrad.
Der Hund muss einer bis zu einer Stunde alten Spur einer fremden Person auf einer Länge von bis zu 600 Schritten folgen und drei darauf abgelegte Gegenstände in der Größe einer Streichholzschachtel anzeigen (verweisen).
In der höchsten Spezialprüfungsstufe für Fährtenhunde erhöht sich die Länge auf 1800 Schritte und es müssen 7 Gegenstände verwiesen werden. Diese Spur muss drei Stunden liegen, bevor sie der Hund absucht.
Diese Arbeit prüft die Leistungsfähigkeit des Geruchsorgans und auch die Konzentrationsfähigkeit des Hundes.
Unterordnung
In der Unterordnung lernt der Hund Übungen wie „Fuß gehen“, „Sitz“, „Platz“, „Steh“ , „Apportieren“ und „Voraus“.
Diese Kommandos kann man auch sehr gut im täglichen Leben anwenden. Man muss sie dem Hund aber auch beim täglichen Spaziergang immer wieder zeigen.
In der Unterordnung müssen Hund und Hundeführer Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Vom Hund werden hier Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit, Arbeitsfreude, aber auch Sozialverhalten gefordert.
Schutzdienst
Bei unserer Schutzhundeausbildung handelt es sich um Sportschutz. Diese verfolgt im Gegensatz zur Schutzarbeit von Polizei und Militär einen völlig anderen Endzweck und ist daher auch komplett anders aufgebaut.
Das Training in der Abteilung Schutz soll schon in jungen Jahren beginnen. Hier wird der natürliche Beutetrieb angesprochen. Der Hund lernt spielerisch, rasch in ein Beutestück (Fetzen, Beißwurst) zu beißen und es festzuhalten. Später wird der Schutzärmel seine Beute, sein Spielzeug, das ihm vom Schutzhelfer regelmäßig überlassen wird und das er am Ende auch vom Übungsplatz tragen darf. Die Hunde lernen nur in den Schutzarm – das Beutespielzeug – zu beißen und entwickeln dadurch gleichzeitig eine Beißhemmung gegenüber den ungeschützten Körperteilen.
Für diese Arbeit ist ein selbstbewusstes, sicheres Wesen, Nervenfestigkeit, Belastbarkeit und Unerschrockenheit erforderlich. Unsichere Hunde mit unerwünschter Schärfe und Selbstverteidigungstrieb können in dieser Sparte nicht geführt werden, da unkontrolliertes Hetzen und „Umsichbeissen“ nichts mit Schutzhundesport zu tun hat.
Die Schutzhundprüfung zeigt, ob der Hund über einen ausgeprägten Beutetrieb verfügt. In erster Linie werden aber Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung des Hundes in Belastungssituationen überprüft. Das ist auch der Grund, weshalb ausgebildete Schutzhunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.
Die Ausbildung zum Schutzhund verlangt eine enorme Vielseitigkeit, da hier der Hund in den drei Sparten – Fährte – Unterordnung – Schutz – die gleichwertig bewertet werden, seine Leistung zeigen muss.